Na ja, noch nicht ganz. Aber es gibt Neuigkeiten. Wie wir ja im letzten Jahr hier im Blog schon schrieben, darf der Begriff „Black Friday“ nicht für Werbeaktionen an eben jenem Freitag verwendet werden. Abmahnungen einer in Hongkong ansässigen Firma drohten… Denn der Markenschutz war bei Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nun einmal eingetragen.
Nun ist aber alles ganz anders, denn für die Marke „Black Friday“ gingen seitdem zahlreiche Löschanträge ein – und das DPMA hat entschieden: Die Eintragung der Wortmarke „Black Friday“ sei mangels Unterscheidungskraft zu löschen.
Noch kann der Markeninhaber Rechtsmittel einlegen. Mal schauen, was als nächstes passiert. Fakt ist, egal, ob nun schwarz, blau, gelb oder grün. Es wird auch sicher dieses Jahr am Tag nach Thanksgiving gar manches Schnäppchen zu ergattern sein.
Woher eigentlich der Begriff „Black Friday“ stammt, haben wir hier im Blog auch schon einmal geklärt: Was ist eigentlich der „Black Friday“?
Wer nicht bis November warten möchte, findet jetzt schon im Shop günstige Angebote quer durch alle Sparten unserer kleinen Musikwelt 😉
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