499 Jahre ist es jetzt her, dass ein gewisser Martin Luther gegen Missbräuche beim Ablass und besonders gegen den geschäftsmäßigen Handel mit Ablassbriefen auftrat und schließlich am 31. Oktober anno 1517 seine 95 Thesen zur Erneuerung der Kirche an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg genagelt haben soll. Ob diese tatsächlich dort hingen, darüber streiten die Historiker.
Unstrittig ist, dass in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen jener Tag als Reformationstag begangen wird und gesetzlicher Feiertag ist.